Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter – LdU ist bereit den Betroffenen zu helfen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie) gebilligt. Danach sollen die Betroffenen für ihr erlittenes Zwangsarbeiterschicksal eine finanzielle symbolische Anerkennung in Höhe von 2500 € erhalten.

Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie trat am 1. August 2016 in Kraft, dementsprechend ist das Antragsformular mit erläuternden Hinweisen seit dem 1. August 2016 auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter erreichbar.

Unter der genannten Internetadresse finden Sie folgende Dokumente:

– ADZ-Anerkennungsrichtlinie,

– Merkblatt (mit den wichtigsten Informationen zur Antragstellung),

– Merkblatt Ungarisch – tájékoztató

– Antragsformular,

– Vollmachtsformular.

Die wichtigsten Informationen laut Richtlinie sind